2 Jahre Garantie auf jede Rippa-Maschine
Ein Minibagger ist eine Investition, die sich über Jahre auszahlen soll. Deshalb geben wir Ihnen auf jede Maschine aus unserem Sortiment zwei Jahre Garantie – ab Übergabe und europaweit.
Keine monatelange Wartezeit auf Teile aus Übersee: Wir lagern und montieren in Europa, halten die gängigen Ersatzteile für Sie vor, und unsere zertifizierten Partnerhändler sind in Ihrer Region für Sie da.
24 Monate Garantie
Auf jede Maschine, ab dem Tag der Übergabe – unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich kaufen.
Ersatzteile aus dem EU-Lager
Gängige Verschleiß- und Ersatzteile liegen in Europa auf Lager und müssen nicht erst importiert werden.
Ihr Händler vor Ort
Schneller Service direkt vor Ort bei Ihrem zertifizierten, regionalen Rippa-Partner.
Rippa Owners Club
Ihre Garantie im Owners Club
Registrieren Sie Ihre Maschine mit der Seriennummer vom Typenschild im Owners Club. Dort sehen Sie jederzeit, bis wann Ihre Garantie läuft und welcher Rippa-Händler Sie betreut, und melden eine Störung direkt zu Ihrer Maschine. Nebenbei sammeln Sie Punkte für Ersatzteile, Wartung und Inspektionen.
Was die Garantie abdeckt
Die Garantie greift bei Material- und Fertigungsfehlern, die innerhalb der Garantiezeit auftreten, obwohl die Maschine bestimmungsgemäß eingesetzt und gewartet wurde. Dazu zählen insbesondere:
- Motor und Antriebsstrang
- Hydraulikpumpen, Steuerventile und Hydraulikzylinder
- Fahrantrieb, Schwenkwerk und Drehkranz
- Rahmen, Ausleger, Stiel und Schweißkonstruktionen
- Elektrik, Anlasser, Lichtmaschine und Instrumente
Im Garantiefall ist Ihr zertifizierter Rippa-Händler vor Ort Ihr erster Ansprechpartner. Sie erhalten das defekte Bauteil als Ersatzteil – ob der Tausch bei Ihrem Händler, in einer Werkstatt Ihrer Wahl oder durch Sie selbst erfolgt, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Was nicht von der Garantie gedeckt ist
- Verschleißteile wie Schaufelzähne, Gummiketten, Filter, Schmier- und Betriebsstoffe, Dichtungen, Keilriemen oder Bolzen und Buchsen
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Überlastung der Maschine
- Schäden durch versäumte oder fehlerhafte Wartung
- Eigenmächtige Umbauten oder der Einbau nicht freigegebener Teile
- Schäden durch Unfall, Transport, Vandalismus oder höhere Gewalt
- Normale Gebrauchsspuren wie Lackkratzer, Rost an Schürfstellen oder verblasste Aufkleber
Damit Ihre Garantie erhalten bleibt
Garantie und gesetzliche Gewährleistung
Beides existiert nebeneinander – und bedeutet nicht dasselbe. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch unsere Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.
Unsere Garantie
Eine freiwillige Zusage von uns: 2 Jahre ab Übergabe auf Material- und Fertigungsfehler, zu den auf dieser Seite beschriebenen Bedingungen. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie privat oder gewerblich kaufen.
Gesetzliche Gewährleistung
Ein gesetzliches Recht von Verbrauchern gegenüber dem Verkäufer, wenn die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Sie gilt in der EU zwei Jahre ab Erhalt und steht Ihnen ohne gesonderte Zusage zu.
So melden Sie einen Garantiefall
Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr zertifizierter Rippa-Händler vor Ort. Ist Ihre Maschine im Owners Club registriert, geht es dort am schnellsten.
Maschine im Owners Club aufrufen
Ist Ihre Maschine registriert, sind Seriennummer, Kaufdatum und Händler schon hinterlegt, und Sie melden die Störung direkt dort. Sonst halten Sie Modellbezeichnung, Bestellnummer und Kaufdatum bereit.
Schaden beschreiben
Schildern Sie kurz, was passiert ist, und schicken Sie nach Möglichkeit ein Foto oder ein kurzes Video mit. Das beschleunigt die Beurteilung erheblich.
Lösung abstimmen
Ihr Rippa-Händler prüft den Fall gemeinsam mit uns, klärt die Ursache und kümmert sich um Ersatzteil oder Reparatur.
Sie erreichen Ihren Händler nicht? Dann helfen wir gern weiter:
Telefon: +49 38872 149680 · E-Mail: info@rippa-europe.com
Noch Fragen zur Garantie?
In unseren häufigen Fragen finden Sie Antworten zu Lieferung, Bedienung, Transport und Service. Wenn Ihre Frage dort nicht dabei ist,
melden Sie sich einfach bei uns.